Unser Tafelladen

Nellenburgstraße 1A   I  78333 Stockach
Telefon:
07771 - 87 30 33  zu den Öffnungszeiten
0178 - 292 56 56
 

Öffnungszeiten Tafel Stockach
Mittwoch: 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 11.00 bis 13.00 Uhr

Im Jahr 2007 wurde der Stockacher Tafelladen in der Aachbachstraße eröffnet. Wir sind Anfang 2021 mit dem Tafelladen in die Nellenburgstraße 1A umgezogen. Hier haben wir deutlich mehr Platz und hellere Räume. Das schätzen sowohl unsere Kund*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen sehr.

Die Tafel Stockach tritt dafür ein, dass weniger Lebensmittel vernichtet werden und dass gute Lebensmittel an Menschen mit wenig Geld abgegeben werden. Lebensmittelspenden sind die Voraussetzung für ein gutes Angebot im Tafelladen.

Margot Kammerlander leitet seit 2017 Jahren die Tafel Stockach und ist auch zugleich Mitglied im Vorstand unseres Trägervereins. "TAFEL im Landkreis Konstanz e.V."

„Helfen ist ganz einfach. Jeder tut das, was er am besten kann.“

Wir freuen uns über Lebensmittelspenden und jede andere Form der Unterstützung

 

Wer kann in der Tafel Stockach einkaufen?

Alle Tafelläden im Landkreis Konstanz haben die gleichen Einkommensgrenzen zum Einkauf. Bei der Festlegung der Obergrenzen haben wir uns an den folgenden Positionen orientiert.

  • Die Regelbedarfe nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz sind für eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu niedrig.
  • Die Inflation, insbesondere bei Lebensmitteln, hat bei vielen Haushalten dazu geführt, dass am Monatsende nur noch wenig oder sogar kein Geld zum Kauf von Lebensmitteln vorhanden ist.
  • Die ständig steigenden Mietkosten führen dazu, dass Rentner und Geringverdiener trotz steigender Renten und Löhne oft weniger Geld für die reinen Lebenshaltungskosten zur Verfügung haben.
Ab dem 01. August 2023 gelten folgende Regeln und Obergrenzen:
Jeder Bezieher von
  • Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sozialhilfe
  • Sozialpass einer Stadt mit Tafel im Landkreis Konstanz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • BAföG

erhält nach Vorlage von amtlichen Unterlagen eine Kundenkarte.

  • Für jeden Haushalt wird nur eine Kundenkarte ausgestellt, unabhängig von der Personenzahl im Haushalt.
  • Die Kundenkarten haben in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr.
  • Die Kundenkarten berechtigen nur für den Einkauf in der Tafel im Landkreis Konstanz.

Eine Kundenkarte erhalten auch Haushalte ohne Sozialleistungsbezug, jedoch mit geringem Einkommen

Haushalte deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über folgenden Grenzen liegt können ebenfalls in unseren Tafelläden einkaufen.

Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld!

Familienmitglieder im Haushalt Nettoeinkommensgrenze
1 1.400,- Euro
2 1.700,- Euro
3 2000,- Euro
4 2.200,- Euro
5 2.400,- Euro
6 2.600,- Euro